Aha! SIMPLE FACTS Lebensmittel müssen gesetzlich sicher verpackt sein. Doch das generiert noch zu oft Unmengen Abfall, selbst bei recyclebaren Verpackungen aus rezyklierten Rohstoffen wie Karton, wenn auch geringer. Warum das so ist und wieso unsere Kartonage dank Cradle to Cradle hingegen zu 100% kreislauffähig ist, ganz ohne Abfall.
Verpackungen gehören zu unserem Alltag. Wer kennt es nicht? Nach dem Kauf eines Produktes bleibt das ärgerliche Gefühl, fast mehr Verpackungs-Abfall gekauft zu haben als das eigentliche Produkt. Im Nu füllen sich Mülleimer und Recycling-Boxen mit Plastik, Metall, Glas oder Karton.
Oft wäre die Verpackung und der damit einhergehende Abfall vermeid- oder zumindest reduzierbar. Denn häufig ist ihr Zweck hauptsächlich eine anschauliche Präsentation, die das Produkt von anderen unterscheidet und Sie zum Kauf einladen soll.
In der Lebensmittelbranche allerdings gelten strenge gesetzliche Regeln und Vorschriften, im Zentrum steht die Sicherheit – die des Lebensmittels und somit auch die Ihrer Gesundheit. So erfüllt die Verpackung in erster Linie eine Schutz- und Hygienefunktion. (siehe Box am Ende des Artikels)
Doch – und dafür stehen wir gross ein – auch die Umwelt und Natur gilt es im Bereich Verpackungen zu schützen. Zwar sind die verwendeten Materialen (im Rahmen des Lebensmittelgesetzes) inzwischen immer öfter recyclebar oder werden aus rezyklierten Rohstoffen hergestellt. Was gut tönt, bedeutet aber meist lediglich «weniger umweltschädlich». Denn auch im klassischen Recycling-Prozess entsteht noch Abfall bzw. Umweltbelastungen. Sehen wir es uns am Beispiel von Karton-Verpackungen an.
Klassisches Recycling oder «möglichst wenig umweltschädlich»
Papier und Karton werden aus dem Rohstoff Holz resp. Cellulose hergestellt. Rezykliertes Altpapier und -karton gewinnen bei der Produktion zunehmend an Bedeutung. Das Problem dabei: Das zu rezyklierende Material ist bedruckt oder geleimt. Und so bleiben bis zu 30% der Stoffe als – oft giftige – nicht kreislauffähige Schlacke übrig. Dieser Abfall landet auf der Deponie oder in der Kehrichtverbrennung. Ist Recycling gut? Ja. Ist es aber gut genug? Leider nein.
Da Beispiel oben zeigt exemplarisch schön auf, wie Nachhaltigkeit bisher definiert ist: Ihr Ziel lässt sich in etwa mit «so wenig umweltschädlich wie möglich» beschreiben. Das ist uns nicht gut genug, weshalb wir auf einen revolutionierenden, neuen und kompletten Denkansatz setzen.
Ökologie zu 100%: Von Ursprung zu Ursprung
Unsere Kartonage ist Cradle to Cradle® zertifiziert (C2C) und ist ein essentieller Bestandteil unseres Zero waste Konzepts. C2C als ganzheitliche Ansatz – inspiriert von der Natur – lässt sich als Königsdisziplin der ökologischen Kreislaufwirtschaft bezeichnen und heisst übersetzt von der Wiege zur Wiege oder sinngemäss vom Ursprung zum Ursprung.
Dabei sind alle Produktions- und Recycling-Prozesse und alle Ressourcen so gewählt, dass gar nicht erst schädlicher Abfall oder Schäden entstehen, sondern sich alles zu 100% in den biologischen (oder technischen) Kreislauf einfügt. Es ist also nicht ein weitere Versuch, möglichst wenig umweltschädlich zu produzieren, sondern, das Ziel ist ein Endlos-Kreislauf ganz ohne Wertverlust und somit eine ressourcenschonende, energieneutrale und sogar sozial faire Produktion. (Siehe auch: Ein Standard & fünf Kriterien von Cradle to Cradle)
Schweizer Pionierin aus dem Emmental als Partnerin
Für unsere Karton-Verpackung haben wir mit Vögeli AG eine Schweizer Pionierin für Nachhaltigkeit als Partnerin. Als weltweit erste Druckerei produziert das Familienunternehmen aus dem Emmental seit 2019 mit Cradle to Cradle Certified™ GOLD Status und befolgt vorbildlich die fünf zentralen Kriterien des Gütesiegels.
Lebensmittelverpackung: Regeln und Vorschriften
Das Gesetz schreibt Verpackungen vor und stellt die Lebensmittelsicherheit ins Zentrum. Nahrungsmittel müssen beispielsweise vor schädlichen Umwelteinflüssen wie Feuchtigkeit, Licht oder auch Luft geschützt werden, um ein Veränderung, Verschmutzung oder gar das Verderben des Inhalts zu verhindern. Das Lebensmittel soll letztlich ohne Aromaveränderungen, Vitaminverlust oder Verunreinigungen möglichst lang haltbar sein.
Des weiteren gilt eine gesetzliche Kennzeichnungs- und Auskunftspflicht für Lebensmittel (Lebensmittelgesetz, LMG SR 817.0). Informationen wie beispielsweise Herkunft, Zutaten, Haltbarkeit und Nährstoffe müssen mit Konsumenten geteilt und somit beispielsweise auf die Verpackung gedruckt werden.
Und auch die Lebensmittelverpackungen selbst – sie zählen im Gesetz zu den Lebensmittelbedarfsgegenständen (LGV SR 817.02) – dürfen auf keinen Fall schädlichen Substanzen an den Inhalt und folglich in den menschlichen Körper abgeben. Welche Materialen und Gegenstände mit Lebensmitteln in Kontakt kommen dürfen ist ebenfalls geregelt und unterliegt strengen Anforderungen (siehe Bedarfsgegenständeverordnung SR 817.023.21).